Förderung für neue Dachfenster – Chancen nutzen

Mit einem neuen Dachfenster steigt der Wohlfühlfaktor in Haus und Wohnung ganz enorm – zudem sorgt der Tausch von alten gegen neue Modelle für eine deutlich bessere Energieeffizienz. Eine Modernisierung kann sogar gefördert werden – unter bestimmten Bedingungen zwischen 20 und 55 Prozent der Kosten für die Produkt- und Handwerkerleistungen. Wir informieren Sie gerne darüber, wie Sie von den verschiedenen Förderprogrammen profitieren können.

Wer kann profitieren?

Auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften gehören - neben vielen anderen - zu der Gruppe, die die Förderungen nutzen kann. Wie hoch die Summen für die neuen Dachfenster im Einzelnen sind, ist von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Bitte beachten Sie: bei einer Förderung durch BEG/KfW muss vor der Modernisierung ein Antrag gestellt werden, zudem muss ein Energieberater hinzugezogen werden.

Außerdem kann, ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen, eine Förderung durch die Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch hierzu haben wir Informationen für Sie.

Bei BEG-/KfW-Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

20 - 55 %

der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung

  • als Investitionszuschuss bei einer Einzelmaßnahme durch das BEG
Bei steuerlicher Förderung

gemäß Einkommensteuergesetz (EStG)

20 %

der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung

Bei BEG-/KfW-Förderung

Mindestens 2.000 €

bei BEG-Einzelmaßnahmen

Bei steuerlicher Förderung

Kein Mindestbetrag

Bei BEG-/KfW-Förderung

 Folgende Gruppen sind berechtigt:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Bei steuerlicher Förderung

Eigentümer 

Bei BEG-/KfW-Förderung

Neue Dachfenster, Modernisierung + sommerlicher Hitzeschutz

mit einem Wärmedämmwert von Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger

Bei steuerlicher Förderung

Modernisierung von Dachfenstern inkl. sommerlicher Hitzeschutz

mit einem Wärmedämmwert von Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger

Bei BEG-/KfW-Förderung

Mindestens 5 Jahre

bei BEG Einzelmaßnahmen

Bei steuerlicher Förderung

Mindestens 10 Jahre

(Baujahr vor 2010)

Bei BEG-/KfW-Förderung

Erforderlich

Bei steuerlicher Förderung

Nicht erforderlich

Bei BEG-/KfW-Förderung

Im Voraus

muss ein Antrag gestellt werden

Bei steuerlicher Förderung

Im Nachhinein

durch die Steuererklärung

Bei BEG-/KfW-Förderung

Einmalige Auszahlung

Bei steuerlicher Förderung

Über 3 Jahre